(1) Die Gesellschaft verfolgt den Zweck der Etablierung und Unterstützung des Technologie Anwender Zentrum (TAZ) Wunsiedel als Außenstelle der Universität Bayreuth mit dem Ziel, die technologischen und wirtschaftlichen Wirkungspotentiale der Region Nordostbayern, insbesondere der mittelständischen und kommunalen Unternehmen und damit des Wirtschaftsstandorts zu stärken und somit auch das wirtschaftliche Wohl im Stadtgebiet Wunsiedel zu fördern. Darüber hinaus hat das Unternehmen den Zweck, durch die dort betriebene Forschung und Entwicklung einen Beitrag zu einer zukunftsfähigen Energieversorgung der Region Nordostbayern und insbesondere der Stadt Wunsiedel zu leisten. (2) Zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks dienen insbesondere: a) Forschung und Entwicklung, indem die Gesellschaft aa) Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen betreibt, bb) Forschungs- und Entwicklungsaufträge Dritter bearbeitet, cc) Forschungs- und Entwicklungsarbeiten als Kooperationspartner von Institutionen und (Wirtschafts-)Unternehmen durchführt, dd) Forschungsergebnisse bspw. durch Lehre, Weiterbildungsangebote, Veröffentlichungen oder Technologietransfer verbreitet; b) Erbringung von Dienstleistungen für das TAZ Wunsiedel aa) Organisation und Durchführung von Veranstaltungen bb) Öffentlichkeitsarbeit und Vermarktung der Forschungsergebnisse der Gesellschaft und des TAZ Wunsiedel; c) Weiterqualifikation von Ingenieuren, Natur- und Wirtschaftswissenschaftlern sowie weiterer Fachrichtungen im und für den Bereich der Energieversorgung; d) Zertifizierungen im Bereich konkreter Anwendungen in enger Zusammenarbeit mit VDE, VDI und anderen Vereinigungen; e) Weitere wirtschaftliche Betätigung aa) Planung und Beratung für Kommunen und Industrie bb) Skalierung und Transmission von Forschung in reale Anwendungen durch Beratung; f) Verbandsarbeit. (3) Die Gesellschaft ist im Rahmen der Gesetze zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar gefördert werden kann. Die Gesellschaft darf in den Grenzen des Satzes 1 andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, errichten und sich an solchen Unternehmen beteiligen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. (4) Die Gesellschaft versteht sich als Forschungseinrichtung im Sinne von Ziff. 2.2. lit. d) des EU-Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (2006/C 323/01).
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