Erwerb, die Entwicklung, die Bebauung, die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung der Liegenschaft München-Riem, Willy-Brandt-Platz, gegebenenfalls die ergänzende Bebauung, Verwaltung, Vermietung und Verpachtung weiterer von der Gesellschaft erworbener Grundstücke/Erbbaurechte in München-Riem sowie die Ausgabe von Erbbaurechten bezüglich der vorgenannten Liegenschaften. Zum Gegenstand der Gesellschaft gehört ferner der Erwerb solcher Gegenstände und Geschäfte, die zur Bewirtschaftung der Liegenschaft erforderlich sind. Die Gesellschaft darf nicht mehr als drei Liegenschaften halten. Diese müssen sämtlich in Deutschland belegen sein. Die Gesellschaft darf ein Grundstück nur erwerben, wenn sein Wert zusammen mit dem Wert der bereits von der Gesellschaft gehaltenen Grundstücke 15 % des Wertes des von DIFA aufgelegten Grundstücks-Sondervermögens DIFA-Fonds Nr. 1 (im folgenden: 'Grundstücks-Sondervermögen') nicht übersteigt. Als Grundstück im Sinne des Satzes 1 dieses Absatzes ist auch eine aus mehreren Grundstücken bestehende wirtschaftliche Einheit zu verstehen. Der Wert aller Liegenschaften, die zum Vermögen der Gesellschaft gehören, darf 20 % des Wertes des Grundstücks-Sondervermögens des DIFA-Fonds Nr. 1 nicht übersteigen. Die Gesellschaft ist zudem beschränkt auf solche Tätigkeiten, welche DIFA als Kapitalanlagegesellschaft für das Grundstücks-Sondervermögen ausüben darf.
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