Erwerb, das Halten, Verwalten und die Veräußerung von Einrichtungsgegenständen, die zur Bewirtschaftung der Immobilien und sonstigen Vermögensgegenstände des Immobiliensondervermögens UniImmo: Wohnen ZBI (Nachfolgend das "Sondervermögen") erforderlich sind (§ 231 Abs. 3 KAGB). Die betreffenden Gegenstände müssen in einem dienenden oder einem sonst nützlichen Zusammenhang mit einer oder mehreren Immobilien des Sondervermögens stehen.
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