Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für Behinderte und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S.d. § 53 AO. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Beratungsleistungen im Rahmen der Bundesteilhabeleistungen für Menschen mit (drohenden) Behinderungen. Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung bildet einen wichtigen Eckpfeiler in der Neuordnung des Leis-tungsrechts für Menschen mit Behinderungen in Übereinstimmung mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK). Grundlagen allen Handelns der Gesellschaft ist es, die Position von Menschen mit (drohenden) Behinderungen gegenüber den Leistungsträgern und Leistungserbringern im sozialrechtlichen Dreieck durch ein ergänzendes, allein dem Ratsuchenden gegenüber verpflichtetes Beratungsangebot zu stärken und insbesondere im Vorfeld der Beantragung konkreter Leistungen die notwendige Orientierungs-, Planungs- und Entscheidungshilfe zu geben. Das Angebot soll ganzheitlich die individuelle Persönlichkeit und Situation der Ratsuchenden aufgreifen und deren gesamtes Umfeld mit dem Ziel einbeziehen, die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Ratsuchenden soll dafür ein unabhängiges, d. h. insbesondere von ökonomischen Interessen und der Kostenverantwortung der Leistungsträger und Leistungserbringer weitgehend freies Beratungsangebot zur Verfügung stehen. Der Satzungszweck wird weiterhin verwirklicht durch die Unterstützung bei Antragstellung von Leistungen, schwerpunktmäßig aus dem SGB IX, einschließlich des persönlichen Budgets und dem SGB XI, zur Umsetzung des Rechtsanspruchs, die Begleitung zu Trägern der Unterstützungssysteme und die Begleitung zu Gesamtplankonferenzen. Aus-drücklich davon ausgenommen ist die rechtliche Beratung. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck dienen und damit selbst gemeinnützig sind.
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