Veredelung und das Branding von Glas- und Kunststoffbehältern für Markenartikelhersteller und Abfüller der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie sowie damit verbundene Geschäfte, jeweils soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Weiterhin ist Unternehmensgegenstand der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen und die Einbringung von Dientstleistungen, jeweils soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die ihr notwendig oder sinnvoll erscheinen, um den Gesellschaftszweck zu erreichen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen im In- oder Ausland errichten, pachten oder erwerben, sich an solchen anderen Unternehmen durch Übernahme von Anteilen oder sonstigen Beteiligungsrechten, auch unter Übernahme der persönlichen Haftung als Gesellschafter oder des Amtes des Geschäftsführers, beteiligen, und darf Zweigniederlassungen im In- oder Ausland errichten und schließen sowie Unternehmensverträge abschließen.
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