Förderung der Kunst und Kultur, insbesondere in der Hansestadt Lübeck. 2) Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Bereitstellung eines Kulturmagazins im Internet, in dem sich kulturinteressierte Bürger über das kulturelle Angebot der Hansestadt Lübeck informieren und austauschen können. Weitere Medien, wie z. B. Printmedien und TV/Video, können installiert werden. Maßnahmen zur Verwirklichung des Zwecks sind: Bekanntmachung von kulturellen Veranstaltungen, Kultur-Berichtserstattung, Veröffentlichung von Artikeln kulturinteressierter Bürger, Präsentation von Künstlern und Kulturschaffenden im Internet und weiteren Medien (wie in Punkt 1.), Bildung eines Kulturnetzwerkes. Geplant ist eine Printausgabe des Kultur-Magazins. Die Gesellschaft wird als Kultur-Veranstalter tätig werden: Ausstellungen, Lesungen, Konzerte. 3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 4) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 5) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
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