Gewährung von Unterstützungen im Falle der Not, bei Krankheiten, Invalidität oder Arbeitslosigkeit an ehemaligen Belegschaftsmitgliedern der Firma BALADECOR GmbH, die am 31. März 1990 Leistungen aus der Unterstützungskasse erhalten haben, bzw. mit einer unverfallbaren Anwartschaft aus den Diensten der BALADECOR GmbH ausgeschieden sind. Unterstützungen können auch an die Hinterbliebenden des berechtigten Personenkreises gezahlt werden. Im Falle e von Arbeitsunfähigkeit, Krankheit oder Ausscheiden aus Altersgründen dürfen laufende Unterstützungen nur an solche ehemaligen Belegschaftsmitglieder gezahlt werden, die mindestens zehn Dienstjahre bei der BALADECOR GmbH aufzuweisen haben. In besonderen Fällen können auch ehemalige Belegschaftsmitglieder der Firma BALADECOR GmbH unterstützt werden, die noch keine fünf Jahre in den Diensten der Firma gestanden haben.
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Sozialwesen
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