Gewährung von Unterstützung im Falle der Not, bei Krankheiten, Alter, Invalidität oder sonstigen, Unterstützungen fordernden Umständen für die Fälle der Not oder Arbeitslosigkeit an derzeitige und frühere Belegschaftsmitglieder der in § 2 Ziffer 2.4 des Gesellschaftsvertrags definierten, wirtschaftlich verbundenen Gesellschaften oder deren Angehörige oder Hinterbliebene. Unter Angehörige sind dabei insbesondere auch ehemalige Ehegatten bzw. ehemalige eingetragene Lebenspartner von derzeitigen oder früheren Belegschaftsmitgliedern zu verstehen, zu deren Gunsten aufgrund eines Versorgungsausgleichs und eines entsprechenden gerichtlichen Beschlusses bei der Unterstützungskasse Fondium GmbH, Singen, ein Anrecht (im Rahmen ihrer Teilungsregeln) zu begründen ist.
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Sozialwesen
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