Mitarbeiter der PDG nach dem 31.08.2012 einzelvertraglich gewechselt sind oder noch wechseln, und die Mitarbeiter im Zeitpunkt des Wechsels eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung hatten bzw. haben. Die Aufnahme als Trägerunternehmen erfolgt unter namentlicher Nennung durch den Gesellschafterbeschluss. Das Versorgungssystem über die Unterstützungskasse Peugeot Deutschland GmbH ist für Mitarbeiter, die im Rahmen der Zusammenlegung der Back-Offices von der CITROEN DEUTSCHLAND GmbH zu PDG wechseln sowie für alle Neueintritte mit Wirkung vom 01.09.2009 abgeschlossen. Das Versorgungssystem über die Unterstützungskasse Peugeot Deutschland GmbH gilt auch für Mitarbeiter der Pensionskasse Peugeot Deutschland VVaG mit dem Sitz in Saarbrücken, deren Arbeitsvertrag die Weiterführung einer bestehenden Zusage auf betriebliche Altersversorgung über die Unterstützungskasse Peugeot Deutschland GmbH vorsieht. Als weiteres Trägerunternehmen wird somit im Folgenden auch die Pensionskasse Peugeot Deutschland VVaG bezeichnet.
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