1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbergünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Förderung der Hilfe für Behinderte. 2. Der Satzungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft Inklusionsbetriebe im Sinne des § 68 Nr. 3 c Abgabenordnung aufbaut und betreibt, mit dem Ziel, dass Menschen mit Behinderung am allgemeinen Arbeitsmarkt teilhaben können. Die Gesellschaft ist vor allem im Bereich der losen, sozial und ökologisch nachhaltig produzierten und gehandelten Produkte tätig. Mit diesem Handelsbetrieb soll ein Inklusionsbetrieb im Sinne des § 215 SGB IX geführt werden, der die Themen "nachhaltiges Konsumieren" und "Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung" in einem gemeinsamen Projekt fördert.
Sozialwesen
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