1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung, die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung der internationalen Gesinnung und des Völkerverständigungsgedankens. 3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) den Betrieb der Hochschule als Trägerin der University of Labour, die insbesondere berufsintegrative Studiengänge für Studierende anbietet und durchführt, b) die internationale und europäische Ausrichtung der Lehrinhalte und die Ermöglichung grenzüberschreitender Netzwerke und Forschungsprojekte sowie die Förderung internationaler Kooperationen, c) den Austausch und die Kooperation mit internationalen Universitäten, Forschungseinrichtungen und NGOs, d) die gezielte Förderung des sozialen Dialogs und der Forschung im Bereich der Mitbestimmung, e) eine Kooperation mit der EAdA einen sozialen Dialog zu fördern und eine arbeitnehmerorientierte Lehre und Forschung zu betreiben.
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