Alleinige und ausschließliche Zweck der Gesellschaft ist die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften (zusammen und einzeln Kommanditgesellschaft(en)), die Immobilien-Gesellschaften im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 14 Buchst. c) Anlageverordnung i.V.m. § 235 Abs. 1 des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) sowie im Sinne des Emissionsdokumetes des RAIF sind. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte, Tätigkeiten und Handlungen vornehmen, die diesem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt und nach den gesetzlichen Vorschriften (insbesondere unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Besonderheiten) und dem Emissionsdokument des RAIF mitsamt den dort enthaltenen Anlagebeschränkungen zulässig sind, soweit hierdurch die Qualifikation der Kommanditgesellschaften als Immobilien- Gesellschaften bzw. als Bewirtschaftungsgegenstände im Sinne des KAGB sowie als Immobilien-Gesellschaften im Sinne des Emissionsdokumentes des RAIF nicht berührt wird. Die Gesellschaft beschränkt sich auf Vermögensverwaltung. Das unmittelbare Halten von Immobilien und die Beteiligung an anderen Immobilien- Gesellschaften oder die Übernahme der Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an anderen Kommanditgesellschaften, die nicht als Immobilien-Gesellschaften im Sinne der Ziffer 3.1. qualifizieren, ist nicht zulässig. Auch sonstige Tätigkeiten sind -mit Ausnahme der Verwaltung des eigenen Vermögensausgeschlossen. Insbesondere sind der Gesellschaft die Aufnahme von Fremdkapital, das Gewähren von Darlehen, das Gewähren von Bürgschaften und sonstigen Sicherheiten und die Übernahme von Garantien für Dritte nicht gestattet. Die Gesellschaft ist ein Bewirtschaftungsgegenstand im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. c) Anlageverordnung i.V.m §§ 235 Abs. 1, 231 Abs. 3 KAGB sowie im Sinne des Emissionsdokumentes des RAIF. Die Gesellschaft muss im Einklang mit den Vorgaben des Emissionsdokuments des RAIF mitsamt den dort enthaltenen Anlagebeschränkungen handeln. Die Gesellschaft hat insbesondere dafür Sorge tragen, dass - die Befugnisse der Verwahrstelle des RAIF nach den einschlägigen aufsichtsrechtlichen Vorgaben sichergestellt werden und - die (laufende) Bewertung der Vermögensgegenstände und Beteiligungen an Kommanditgesellschaften nach dem Emissionsdokument des RAIF erfolgt. Die Gesellschaft darf ihre Beteiligung an Kommanditgesellschaften verkaufen. Ziffer 4.6 bleibt unberührt.
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