Die eigenen Beiträge einschließlich Nebenforderungen und diejenigen der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG, Wiesbaden, der Gemeinnützigen Urlaubskasse des Bayerischen Baugewerbes e.V., München, und der Sozialkasse des Berliner Baugewerbes, Berlin, einzuziehen. 2 Die Durchführung der in Nr. 1 genannten Aufgaben erfolgt auf der Grundlage und im Rahmen der jeweils gültigen Tarifverträge, die insoweit zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V., dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt abgeschlossen worden sind. 3. Der Verein hat ferner den Zweck, die Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer des Nassbaggergewerbes im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Auszahlung des Arbeitnehmern zustehenden Urlaubsentgelts und zusätzlichen Urlaubsgeldes, zu sichern Die Durchführung dieser Aufgaben liegen die jeweils geltenden tarifrechtlichen Bestimmungen der zwischen der Vereinigung der Nassbaggerunternehmungen e.V. und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt abgeschlossenen Tarifverträge zugrunde, soweit darin der Urlaub geregelt ist. 4. Der Verein ermöglicht der GEW Ferien GmbH, über ihn für sein Ferienprogramm zu werben. 5. Zur Förderung der oben unter Ziffer 1-4 genannten Vereinszwecke darf der Verein Dienstleistungen anbieten und sonstige Tätigkeiten entfalten.
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