Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU- Investmentvermögen oder ausländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung) unterhalb der Schwellenwerte des § 2 Abs. 4 KAGB. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit den §§ 273 bis 277a KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt; ferner Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei den von der Gesellschaft als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft verwalteten geschlossenen inländischen Spezial-AIF in Rechtsform von (Investment.
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