Betreiben von Zahlungsgeschäften gemäß § 1 Abs. 2 des Zahlungsdienstaufsichtsgesetz (ZAG); die Entwicklung sowie der Vertrieb und Betrieb von Zahlungs-, Abrechnungsund EDV-Systemen für Debitkarten, Kreditkarten, Kundenkarten sowie sonstige Zahlungsverkehrsleistungen; die Erbringung von Telekommunikations- und E- Commerce-Leistungen; der Ankauf von Forderungen aus diesen Abwicklungen und deren Beitreibung. Ferner die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist berechtigt, Hilfs- und Nebengeschäfte zu tätigen, die geeignet sind den Geschäftszweck auch nur mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft kann sich an anderen Gesellschaften beteiligen bzw. solche gründen und Zweigniederlassungen errichten. Tätigkeiten der Gesellschaft die einer besonderen behördlichen Erlaubnis bedürfen, sind bis zur etwaigen Erteilung solcher Erlaubnisse ausgeschlossen.
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