Absicherung wegfallenden Erwerbseinkommens wegen Alters, Invalidität oder Tod. Als rechtlich selbständiges Lebensversicherungsuntemehmen 1. betreibt sie das Versicherungsgeschäft im Weg des Kapitaldeckungsverfahrens; 2. sieht sie Leistungen grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Wegfalls des Erwerbseinkommens vor; soweit das Erwerbseinkommen teilweise wegfällt, können die allgemeinen Versicherungsbedingungen anteilige Leistungen vorsehen; 3. darf sie Leistungen im Todesfall nur an Hinterbliebene erbringen, wobei für Dritte ein Sterbegeld begrenzt auf die Höhe der gewöhnlichen Bestattungskosten vereinbart werden kann; 4. räumt sie der versicherten Person einen eigenen Anspruch auf Leistung gegen die Pensionskasse ein oder erbringt Leistungen als Rückdeckungsversicherung. Die Pensionskasse kann auch den Abschluss von Versicherungen vermitteln.
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