Die gemeinsame Anstalt öffentlichen Rechts übernimmt die Aufgaben der im Rahmen der Daseinsvorsorge nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 und 3 ThürÖPNVG in Verbindung mit § 8 Abs. 3 des PBefG dem Wartburgkreis und der Stadt Eisenach zugewiesenen Trägerschaften für den straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehr (stÖPNV). Aufgaben der gkAöR sind insbesondere - die Planung und Durchführung des Straßenpersonennahverkehrs für den Regionalverkehr und den innerstädtischen Verkehr der Stadt Eisenach (Stadtverkehr), unter Einbeziehung aller am ÖPNV in der Wartburgregion beteiligten Unternehmen, Sicherung und Selbsterbringung des integrierten und freigestellten Schülerverkehrs und des Schienenersatzverkehrs in der Wartburgregion, Erbringung der notwendigen Leistungen im freigestellten Schüler- und Gelegenheitsverkehr, unter Berücksichtigung der von den Trägern erlassenen öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich getroffenen Regelungen zur Schülerbeförderung. Dazu kann ihr die gesamte Organisation des Schülerverkehrs eines oder beider Träger übertragen werden. Koordinierung des Verkehrsangebotes in der Wartburgregion sowie im Überschneidungsbereich mit den benachbarten Landkreisen (§ 4 ThürÖPNVG), Erstellung des Nahverkehrsplanes und dessen Fortschreibung (§ 5 ThürÖPNVG), Entwicklung gemeinsamer verkehrspolitischer Zielsetzungen für den Straßenpersonennahverkehr, Vergabe von Aufträgen für alle Leistungen im Straßenpersonennahverkehr in der Wartburgregion; soweit die Leistungen nicht selbst erbracht werden, Umsetzung und Kontrolle des Rahmenvertrages mit der Verkehrsgesellschaft Wartburgkreis mbH (bis zur Neuvergabe der Linienverkehrsgenehmigungen in 2019) und die Vergabe von Linienverkehrsleistungen. Sie hält dazu die Linienverkehrsgenehmigungen für das innerstädtische Linienverkehrsnetz in der Stadt Eisenach, den überwiegenden Teil des Regionalverkehrs im Wartburgkreis (ab dem 01.06.2019)und sichert die Verknüpfung mit den Linienverkehren zu den angrenzenden Landkreisen ab. Darüber hinaus erbringt sie Verkehrsleistungen im innerstädtischen Linienverkehr in der Stadt Eisenach und ab dem 01.06.2019 den überwiegenden Teil des Regionalverkehrs im Wartburgkreis selbst. Soweit hoheitliche Befugnisse ausgeübt werden, sind diese auf die Gebiete des Wartburgkreises und der Stadt Eisenach begrenzt. Die Leistungen im ÖPNV können über die Gebiete von Wartburgkreis und Stadt Eisenach hinausgehen Die gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts betreibt alle artverwandten Geschäfte und sämtliche zur Erfüllung des Unternehmenszwecks erforderlichen Hilfsaufgaben und Hilfsgeschäfte, die der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens dienen. Sie kann Nebenbetriebe und Zweigniederlassungen jeder Art gründen und unterhalten Die gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts ist Dienstherr im Sinne des § 21 ThürKGG. Es finden die in Thüringen geltenden Vorschriften des Dienstrechtes Anwendung. Nach Wegfall oder Rückübertragung der hoheitlichen Aufgaben haben der Wartburgkreis und die Stadt Eisenach die mit diesen Aufgaben betrauten Beamte und Beamtinnen wieder zu übernehmen.
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