Versicherungsverein betreibt Versicherungsgeschäft in den Bereichen Bahnbetriebsversicherung und Kraftfahrtversicherung. Er verfolgt dabei das Ziel, seinen Mitgliedern bedarfsorientierten Versicherungsschutz zu günstigen Konditionen zu bieten. Der Versicherungsverein unterhält Versicherungsverhältnisse nur mit seinen Mitgliedern. Innerhalb der beiden vorgenannten Bereiche werden durch den Versicherungsverein folgende Versicherungssparten betrieben: 1. Bahnbetriebs-Haftpflichtversicherung 2. Schieneninfrastrukturunternehmer-Haftpflichtversicherung 3. Berg- und Seilbahnbetreiber-Haftpflichtversicherung 4. Schienenfahrzeug-Kaskoversicherung 5. Berg- und Seilbahn-Kaskoversicherung 6. Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung 7. Kraftfahrt-Kaskoversicherung 8. Bahnbetriebs-Sacheigenschadenversicherung (Bahnanlagen, Betriebsmittel, Gebäude) 9. Berg- und Seilbahnbetreiber-Sacheigenschadenversicherung 10. Umweltschadenversicherung im Rahmen der Kraftfahrtversicherung 11. Umweltschadenversicherung im Rahmen der Bahnbetriebsversicherung Der Versicherungsverein ist nicht auf die in Abs. 2 genannten Sparten festgelegt. Er kann innerhalb der Bereiche der Bahnbetriebsversicherung und der Kraftfahrtversicherung auch Versicherungsgeschäft in anderen Sparten aufnehmen. Der Versicherungsverein wird vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinschaftlich mit einem Prokuristen.
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