1. Die Beschaffung von Versicherungen ohne selbst Versicherer zu sein a) für Redakteure und Journalisten; die einer tarifvertraglich festgelegten Versicherungspflicht unterliegen; b) für andere für Zeitungen, Zeitschriften, presseredaktionelle Hilfsunternehmen, Rundfunkanstalten und ähnliche Unternehmen tätige Personen; c) für Verleger und leitende Angestellte der unter b) aufgeführten Unternehmen; d) für Personen oder Personen- oder Berufsgruppen, deren Aufnahme der Verwaltungsrat zustimmt; 2. die Betreuung von Versicherungsverträgen, die aufgrund eines Vertrages zwischen der Versorgungswerk der Presse Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Versicherungsunternehmen abgeschlossen worden sind oder abgeschlossen werden; 3. die Durchführung besonderer individueller Wohlfahrtsmaßnahmen, insbesondere Gewährung besonderer Unterstützungen zur Ergänzung oder Erhöhung der Versicherungsleistungen; 4. die treuhänderische Verwaltung der Vermögenswerte der Gesellschaft und Einrichtungen gleichen Zweckes sowie die Beratung der Versicherten und der Versicherungsnehmer; 5. die Vornahme aller Geschäfte, die den erwähnten Zwecken dienlich und förderlich sind, sowie die Beteiligung an anderen Einrichtungen und die Gründung von Zweigniederlassungen.
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