Förderung - der Jugend- und Altenhilfe, - der Kunst und Kultur, - der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, - des Natur- und Umweltschutzes, - der Flüchtlingshilfen und Integration und - des Bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - die Beratung, fachliche Begleitung und Vernetzung von aktiv engagierten (ehrenamtlich) tätigen Personen bei ihren gemeinnützigen Vorhaben, - die eigene Erarbeitung von und die Mitarbeit bei der Entwicklung sowie der Umsetzung von Konzepten für Vorhaben aus dem in § 2 Nr. 1 gelisteten Handlungsfeldern, - die Durchführung öffentlicher Veranstaltungen, Aktionen, Fachtagungen, Workshops, Vorträgen etc. zu Themen des Bürgerschaftlichen Engagements, - die Entwicklung und Durchführung eigener innovativer Projekte zur Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements, - die Übernahme der Trägerschaft für gemeinnützige Vorhaben Dritter und - die Mitarbeit in Gremien und Netzwerken, die sich mit Fragen der Freiwilligenarbeit, des Ehrenamtes und des Bürgerschaftlichen Engagements in den unter Ziffer 1 genannten Bereichen befassen.
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