Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts -Steuerbegünstigte Zwecke- der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung - der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4), - der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), - des Schutzes von Ehe und Familie (§ 52 Abs. 2 Nr. 19 AO), - der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Vertriebene, (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO). Gegenstand der Gesellschaft - ist zur Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), die Förderung des Betriebs sowie der Betrieb von Kindertagesstätten und die Kita-Sozialarbeit, - sind zur Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), u. a. Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, zur Anregung der Sprach- und Lesefähigkeit von Kindern und Erwachsenen, zur pädagogischen Fort- und Weiterbildung sowie zur Qualitätssicherung der pädagogischen Arbeit; - zur Förderung des Schutzes von Ehe und Familie (§ 52 Abs. 2 Nr. 19 AO), die Durchführung von Veranstaltungen und Vorhaben zur Familienbildung, zur Frauenförderung und zum Erwerb von allgemeinen gesellschaftlichen Kenntnissen; - zur Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Vertriebene (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO), die Förderung des Betriebes sowie der Betrieb von Projekten der Sozial-, und Erziehungshilfe, bei denen Kinder, insbesondere auch geflüchtete Kinder, und Familien Unterstützung finden, wenn sie in Not geraten sind oder derartige Gefahren abgewendet werden sollen; hierzu zählen auch Individualprojekte der Erziehungs- und Familienhilfe, die durch Jugend- und Sozialämter beauftragt werden. Die Gesellschaft verwirklicht die in § 2.2 genannten Zwecke im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens i. S. v. § 57 Abs. 3 AO mit den nachfolgend benannten steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen (Ziff. 2.4). Dieses Zusammenwirken erfolgt durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen oder durch Lieferungen zur Erfüllung der gemeinsamen Satzungszwecke (Ziff. 2.5). Die genannten Leistungen werden im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs, der die gesetzlichen Voraussetzungen eines Zweckbetriebs im Sinne §§ 65ff. AO erfüllt, erbracht. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt sowohl mit Gesellschaften der Vielfarb-Gruppe als auch mit weiteren Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Zu den Gesellschaften der Vielfarb-Gruppe gehören neben der Vielfarb Social gGmbH und deren Tochter- und weitere Beteiligungsgesellschaften auch diese Gesellschaft. Die aktiven und passiven Leistungsbeziehungen zu den in den Ziffern 2.4.1 und 2.4.2 bezeichneten Gesellschaften erfolgen insbesondere wie nachfolgend beschrieben. Im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO erbringt die Gesellschaft gegenüber anderen Gesellschaften im Sinne der Ziffern 2.4.1 und 2.4.2 folgende Leistungen: - Mitarbeiterüberlassung; - Vermietung und Nutzungsüberlassung von Immobilien; - Vermietung und Nutzungsüberlassung von technischen Geräten; - Aus-Fort- und Weiterbildung. Im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO empfängt die Gesellschaft von anderen Gesellschaften Im Sinne der Ziffern 2.4.1 und 2.4.2 folgende Leistungen: - HR- Management, - Finanzbuchhaltung, Controlling, Revision, - Versicherungswesen, - Aus- Fort- und Weiterbildung, - Rechtsdienstleistungen, - PR- und Marketingleistungen, - Geschäftsführungsdienstleistungen, - Politische Außenvertretung, - IT- und Technikdienstleistungen, - Unternehmensentwicklung, - Betriebsführungsleistungen, - Einkauf und Logistik, - Baumanagement, - Fuhrparkmanagement, - Vermietung und Nutzungsüberlassung von Immobilien; - Vermietung und Nutzungsüberlassung von technischen Geräten. Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steu
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Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
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