Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist insbesondere die Förderung von Kunst und Kultur im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung von Museen und Galerien, Kunsthallen und Kunstausstellungen, insbesondere im Oppenheim-Haus in Breslau, zum Wohl der Allgemeinheit durch die Leihgabe von Kunstgegenständen, wobei eine Überlassung nur erfolgen darf, solange auch tatsächlich eine Ausstellung der verliehenen Kunstgegenstände mit der Zugangsmöglichkeit für die Öffentlichkeit, zumindest aber für ein breites Publikum für eine gewisse Zeitdauer gewährleistet wird. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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