Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Sports und der Jugendhilfe sowie der Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder die als bedürftig im Sinne des § 53 Nr. 2 Abgabenordnung gelten. Die Gesellschaft hat es sich dabei auch zur Aufgabe gemacht, den Nutzen sportlicher Betätigungen als Instrument zur Bewältigung sozialer Probleme erkennbar zu machen und zu fördern. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Sports und der Jugendhilfe sowie der Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder die als bedürftig im Sinne des § 53 Nr. 2 Abgabenordnung gelten. Die Gesellschaft hat es sich dabei auch zur Aufgabe gemacht, den Nutzen sportlicher Betätigungen als Instrument zur Bewältigung sozialer Probleme erkennbar zu machen und zu fördern. Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Tätigkeiten verwirklicht: Die Förderung der Jugendhilfe und des Sports wird vornehmlich verwirklicht durch die Organisation und Durchführung von nicht kommerziellen Sport-, Freizeit- und Erholungsveranstaltungen und altersgerechten kulturellen und insbesondere sportlichen Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche, beispielsweise für solche Kinder und Jugendliche, denen aufgrund des sozialen Hintergrunds die nötigen eigenen finanziellen Mittel fehlen. Eingeschlossen ist auch die (anteilige) Ubernahme von Reise- und Unterbringungskosten von Kinder und Jugendlichen sowie Personalkosten für Betreuer und Pfleger anlässlich von Freizeit- und Erholungsveranstaltungen. Bei der Durchführung der oben genannten Veranstaltungen und Maßnahmen soll das Medium \"Sport als Mittel bei der Hilfe zur Bewältigung sozialer Probleme\" besondere Berücksichtigung finden. Die Gewährung von Beihilfen zur Organisation und Durchführung des Trainingsbetriebes und zur Wettkampfvorbereitung. Die Gewährung von Beihilfen für die Beschaffung von Sportgeräten. Die Gewährung von Beihilfen für Maßnahmen, die zur Durchführung von sportmedizinischen Untersuchungen erforderlich sind. Die Abhaltung von Vorträgen und Veranstaltungen (inkl Zurverfügungstellung von Informationsmaterial). Die Einrichtung und Erhaltung einer Website und/oder sonstiger elektronischer Medien. Mittelzuwendung an spendenbegünstigte Einrichtungen zur unmittelbaren Förderung eines von der Stiftung verfolgten Zwecks; Entgeltliche Leistungserbringung ohne Gewinnerzielungsabsicht gegenüber anderen gemäß § 52 AO begünstigten Körperschaften zur Verwirklichung eines von der Stiftung verfolgten Zweckes. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
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