Förderung des Gesundheitswesens, der Alten- und Behindertenhilfe, insbesondere der Aufbau integrierter Versorgungsstrukturen für psychisch kranke Menschen. Die Gesellschaft fördert darüber hinaus die Entwicklung und Erprobung neuer, innovativer Formen und Methoden in der Betreuung und Versorgung von psychisch erkrankten, behinderten und hilfebedürftigen Menschen. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch - Information und Beratung - die Schaffung geeigneter Betreuungsangebote in Krisenzeiten - Fallmanagement und Koordination, ambulante Behandlungsangebote,Krisenmanagement und Krisenbegleitung für psychisch kranke Menschen Die Gesellschaft wird auch als Förderkörperschaft i.S.d. § 58 Nr. 1 AO tätig. Sie beschafft Finanzmittel und leitet diese an andere steuerbegünstigte Körperschaften zweckgebunden für die Förderung von psychisch erkrankten Menschen weiter.
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