(1) Die Förderung der Entwicklungshilfe, des Umweltschutzes, der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, der Bildung sowie die Förderung der Völkerverständigung. (2) Dieser Zweck soll erreicht werden durch die Durchführung von Projekten in eigener Regie bzw. Projektpartnerschaften in Zusammenarbeit mit nationalen gemeinnützigen und internationalen Organisationen, die ebenfalls diese Zwecke verfolgen. Die Gesellschaft wird auch tätig durch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln an steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zwecks Förderung der Zwecke gemäß Abs. (1). Im Einzelnen sind hierfür beispielhaft Projekte vorgesehen, die folgende Ziele verfolgen: - Maßnahmen zur nachhaltigen Milderung der Folgen des Klimawandels, der Förderung der Biodiversität und des Umweltschutzes. - Eindämmung von Kinderarbeit durch Unterstützung und Ausstattung von Schulen und Bildungseinrichtungen für Kinder. - Förderung von Jugendlichen zur besseren Eingliederung in den jeweiligen lokalen Arbeitsmarkt und der Entwicklung von Führungsfähigkeiten sowie Existenzgründungen. - Ausbildung und Förderung von Jugendlichen zur aktiven Mitwirkung in der Zivilgesellschaft. - Förderung von gemeinnützigen Organisationen und Projekten, welche Gendergerechtigkeit und nachhaltiges Wirtschaften und / oder soziale Inklusion zum Ziel haben.
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