1. Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen im Sinne von § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 10 AO. Die Gesellschaft unterstützt Menschen mit Behinderung, die Bedarf an einem Assistenzhund haben. 2. Des Weiteren werden durch die selbstlose Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit psychischen Erkrankungen gefördert, die Bedarf an einem Assistenzhund haben. 3. Das Ziel ist die spezielle und bedürfnisgerechte Bildung einer Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft in Sinne der Assistenzhundeverordnung (AHundV) in der jeweils gültigen Fassung. Menschen mit Behinderung und/oder psychischen Erkrankungen profitieren von der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft durch mehr Teilhabe am Leben, einer Steigerung der Mobilität, Unabhängigkeit und Selbständigkeit. Diese nachhaltig geschaffene Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft soll Menschen mit Behinderung und/ oder psychischer Erkrankung dabei helfen, ein selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft zu führen sowie behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. 4. Ein weiteres Ziel ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung durch die Durchführung einer Langzeitstudie zur Gewinnung von empirischen Daten und praktischen Erkenntnissen hinsichtlich der Aspekte: Wiedereingliederung in das Alltagsleben, Teilhabe am Leben, Teilnahme an Bildungsmöglichkeiten (Schule, Ausbildung, Studium), Teilnahme und Aufrechterhaltung am Berufsleben, Unabhängigkeit und Lebensqualität mit Hilfe der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften im Sinne von § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO. Die Forschungsergebnisse der Gesellschaft werden zeitnah auf der gesellschaftseigenen Webseite visiodogs.de veröffentlicht. 5. Zusätzlich werden Schulungs- und Beratungsangebote geschaffen um die Öffentlichkeit über die Bedeutung von Assistenzhunden für die Betroffenen und den Umgang mit Mensch-Assistenzhunde-Gemeinschaften aufzuklären. Der Assistenzhund findet in der Gesellschaft zunehmend Akzeptanz als Hilfsmittel oder als persönliche Assistenz. Damit erhöht sich die Sichtbarkeit von Assistenzhunden in der Gesellschaft und demzufolge steigt der Informationsbedarf bei privaten Betrieben als auch bei öffentlichen Einrichtungen. 6. Der Zweck der Gesellschaft soll insbesondere erreicht werden durch folgende Tätigkeiten: a) Förderung der Bildung von Personen, die in § 2 Nr. 1 und 2 genannt sind, gemeinsam mit Ihrem Hund im Team zur Mensch-Assistenzhunde-Gemeinschaft gemäß AHundV. b) Anleitung bei der Selbstausbildung von Assistenzhunden. c) Schulung und Beratung von privaten und öffentlichen Einrichtungen über den Umgang mit Mensch-Assistenzhunde-Gemeinschaften. d) Wissenschaftliche Dokumentations- und Publikationstätigkeiten. e) Förderung der Bildung durch Aufklärung und Information der Öffentlichkeit über die Bedeutung von Assistenzhunden für Menschen mit Behinderung und/oder psychischen Erkrankungen.
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