Aufbau und die Konzeption eines Medizinischen Versorgungszentrums oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V) im Rahmen der vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung sowie der Betrieb und die Organisation der sonstigen ärztlichen Tätigkeiten. Gegenstand ist weiterhin: a) der Aufbau von Medizinischen Versorgungszentren, gegebenenfalls unter organisatorischer und finanzieller Beteiligung niedergelassener Vertragsärzte, und die Integration angestellter Fachärzte aller medizinischen Fachrichtungen im Rahmen der vertragsärztlichen und privatärztlichen ambulanten medizinischen Versorgung, b) die Organisation, die strategische Beratung und die betriebswirtschaftliche Unterstützung beim Betrieb und der Außendarstellung des Medizinischen Versorgungszentrums bzw. der Medizinischen Versorgungszentren, c) die Bereitstellung von Räumen, medizinischen Geräten und der erforderlichen technischen und apparativen Ausrüstung und von geeignetem Personal, d) die Bereitstellung von sämtlichen Dienstleistungen zur Sicherstellung und zur Förderung einer optimalen medizinischen Versorgung der in dem Medizinischen Versorgungszentrum oder in den Medizinischen Versorgungszentren oder den sonstigen ärztlichen Einrichtungen/Praxen behandelten Patienten.
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