Freiwillige, einmalige, wiederholte oder laufende Unterstützung von Betriebsangehörigen und ehemaligen Betriebsangehörigen des Tarifkreises der Firma 'Voith Paper GmbH' sowie deren Angehörigen bei Hilfsbedürftigkeit, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität, Berufsunfähigkeit und im Alter sowie die Gewährung von Beihilfen für die berufliche Fortbildung besonders befähigter Auszubildender, die die Kosten nicht selbst zu tragen in der Lage sind. Die Unterstützungskasse kann Altersrenten, Witwen-, Waisen- oder Sterbegelder gewähren. Zum Kreis der Unterstützungsempfänger gehören auch ehemalige Betriebsangehörige derjenigen Firmen, deren Geschäftsbetrieb von der 'Voith Paper GmbH' übernommen worden sind. Das gleiche gilt für die Betriebsangehörigen von Gesellschaften, die bereits Rentenansprüche oder Anwartschaften erworben haben, sowie für Betriebsangehörige von Gesellschaften, an denen die 'Voith Paper GmbH' mit Mehrheit beteiligt ist, sofern die Gesellschafterversammlung der 'Voith Paper Unterstützungskasse GmbH' dies beschließt. Leistungen der Unterstützungskasse kommen nur solchen Betriebsangehörigen zugute, die bis zum 30. 6. 1979 in ein Anstellungsverhältnis zu der jetzt unter 'Voith Paper GmbH' firmierenden Gesellschaft bzw. sonstiger Unternehmen, deren Mitarbeiter zu den Berechtigten der Unterstützungskasse gehören, getreten sind. Werden Leistungen der Unterstützungskasse gewährt, so dürfen sowohl diese Leistungen als auch das Arbeitseinkommen der Mehrzahl der Leistungsempfänger die durch die Steuergesetzgebung für die Begünstigung von Unterstützungskassen festgelegten Beträge nicht übersteigen. Die Leistungsempfänger haben - soweit dies nicht gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist - keinen Rechtsanspruch auf Leistungen der Unterstützungskasse. Auch durch wiederholte oder regelmäßige Zahlungen von Altersrenten, Witwen-, Waisen- oder Sterbegeldern, Erziehungsbeihilfen oder anderen Unterstützungen kann weder ein Rechtsanspruch gegen die Unterstützungskasse noch gegen die Firmen, denen die Berechtigten angehören, begründet werden. Alle Zahlungen erfolgen freiwillig und mit der Möglichkeit jederzeitigen Widerrufs.
Sozialwesen
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