Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens sowie des Wohlfahrtswesens für Hilfsbedürftige und sozial Schwache unabhängig von Alter und Geschlecht; Die Gesellschaft bietet Hilfesuchenden, Hilfsbedürftigen, einschließlich behinderten und kranken Menschen, Beratung, Hilfe und Unterstützung, Betreuung, Versorgung und Pflege. Sie wirkt nach dem Leitmotiv "Miteinander-Füreinander". Sie begleitet, fördert und unterstützt hilfesuchende und hilfsbedürftige Menschen und damit die Teilnahme dieser am Leben in der Gemeinschaft. Zur Erreichung des Gesellschaftszweckes können ambulante, teilstationäre und stationäre Einrichtungen sowie sozialpädagogische, sozialbetreuerische und sozialpflegerische Dienst und Einrichtungen, wie beispielsweise Freizeit-, Begegnungs- und Kindertagesstätten, geschaffen, betrieben und unterhalten werden. Die Gesellschaft errichtet und betreibt Sozialstationen, Seniorenheime, betreute Wohnformen, geriatrische und gerontopsychatrische Tages- und Kurzzeitpflegestätten sowie Behindertenwohnheime und erbringt pflegerische und damit in engem Zusammenhang stehende Leistungen. Die vorgenannten Einrichtungen dienen insbesondere dem in § 53 der Abgabenordnung genannten Personenkreis.
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