Gesellschaft übernimmt Bau- und Versorgungsaufgaben im Interesse der Volkswohnung GmbH wie auch Aufgaben mit öffentlichem Zweck in wohnungswirtschaftlicher, städtebaulicher oder infrastruktureller Hinsicht sowie im Interesse der Wirtschaftsförderung. Deshalb kann sie insbesondere: a) Einrichtungen für Kommunikationstechnik (Breitbandkabelanschluss, Satelitenempfang und andere Systeme) installieren und betreiben; b) Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, betreuen, bewirtschaften oder verwalten und die Trägerschaft von Erschließungs- und Sanierungsmaßnahmen übernehmen; c) unbebaute und bebaute Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben; d) Bauten und Außenanlagen der Gesellschaft der Volkswohnung GmbH oder ihrer Gesellschafter sowie die von diesen betreuten oder verwalteten Wohungen instandhalten und modernisieren bzw. pflegen. Dazu können eigene Werkstätten errichtet und betrieben werden; e) Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen (auch zur Betreuung der Bewohner) bereitstellen; die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen und solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben und verpachten, ferner Unternehmens-, Zusammenarbeits- und Interessengemeinschaften abschließen und Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft verfolgt mit den vorstehend genannten Unternehmensgegenständen öffentliche Zwecke im Sinne der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in jeder jeweils gültigen Fassung.
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