An- und Verkauf von Energie (vornehmlich Strom und Gas), die Erstellung und der Betrieb von Energieerzeugungsanlagen sowie das Energiemanagement. Die Tätigkeit kann sich auf die Erzeugung bzw. die Gewinnung, die Übertragung bzw. den Transport, den Erwerb, den Vertrieb und den Handel erstrecken. Es können Anlagen aller Art errichtet, erworben und betrieben sowie Dienstleistungen und Kooperationen aller Art vorgenommen werden. Die Gesellschaft kann in den in Absatz 1 bezeichneten oder verwandten Geschäftsbereichen selbst oder durch Tochter- oder Beteiligungsgesellschaften tätig werden. Sie ist zu allen Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die mit dem Unternehmensgegenstand zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere Unternehmen zu gründen, zu erwerben, zu führen, zu verwalten oder sich an solchen zu beteiligen, insbesondere an solchen, deren Unternehmensgegenstände sich ganz oder teilweise auf die in Absatz 1 genannten Geschäftsbereiche erstrecken Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern sie zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich sind.
Energieversorgung
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