Errichtung und der Betrieb eines zur Teilnahme an der (ambulanten) vertragsärztlichen Versorgung ermächtigte, ärztlich geleitete Einrichtung (Arztpraxis); Errichtung und den Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen (zahn)ärztlichen und nicht(zahn)ärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, insbesondere im Rahmen der vertrags(zahn)ärztlichen und privat(zahn)ärztlichen Versorgung; Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und Rehabilitation und Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer (zahn)ärztlicher Versorgungsformen sowie der sonstigen (zahn)ärztlichen Tätigkeiten, soweit sie für ein medizinisches Versorgungszentrum zulässig sind; Erbringung medizinischer Leistungen und Dienstleistungen im Gesundheitswesen, insbesondere im Rahmen einer Zulassung nach § 124 SGB V; Übernahme von Aufgaben im öffentlichen Hilfeleistungssystem bei Unglücken und Notfällen; Übernahme von Aufgaben im Rahmen der Kinder-, Jugend-, Familien- und Behindertenhilfe; - die Hausmeistertätigkeit - Reparatur- und Hausmeisterservice in von der Gesellschaft betriebenen Einrichtungen, soweit diese keiner gesonderten Genehmigung bedürfen.
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