Vermögensverwaltung von Betriebsgrundstücken. Die Gesellschaft darf zu diesem Zweck Grundstücke nebst Betriebsvorrichtungen erwerben. Die Gesellschaft erwirbt Grundstücke zum Zwecke der Erschließung, Parzellierung und späteren Veräußerung; berät in Finanzierungsfragen und vermittelt Finanzierungen; vermittelt Versicherungen aller Art; führt die Verwaltung und Bewirtschaftung von fremden und eigenen Miet- und/oder Eigentumswohnungen und gewerblichen Objekten durch und nimmt die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer in fremdem Namen und für fremde Rechnung vor. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben einschließlich der Beteiligung an weiteren Unternehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft darf ferner alle sonstigen Geschäfte betreiben, die ihrem Hauptzweck zu dienen geeignet sind.
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