Förderung der Bildung, des Wohlfahrtswesens und der Verbraucherberatung sowie die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Information der Allgemeinheit und insbesondere von Personen, die am Insolvenzverfahren beteiligt sind. Dieser Zweck wird insbesondere erreicht durch Informations-, Schulungs-, Beratungsangebote, die der Weiterbildung und Information der Allgemeinheit im deutschen Insolvenzrecht dienen. Die WADV gGmbH führt außergerichtliche und gerichtliche Schuldnerberatungen für den einzelnen Fall durch. Sie kümmert sich um Veröffentlichung und Verbreitung einschlägiger Arbeitsergebnisse und entsprechende Öffentlichkeitsarbeit. Im Rahmen ihrer Arbeit kümmert sich die WADV gGmbH um Langzeitarbeitslose mit dem Ziel, diese wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Eine gewerbliche Arbeitsvermittlung und Arbeitsbeschaffung ist ausgeschlossen. Es werden Qualifizierungsmaßnahmen und eine allgemeine therapeutische Beratung in Zusammenarbeit mit den Kommunen, der Bundesagentur für Arbeit, den ortsansässigen sozialen Trägern und Beratungsstellen sowie wirtschaftlichen Verbänden und Unternehmen zur Wiedereingliederungshilfe gefördert. Weitere Aufgabengebiete bzw. Initiativen im Rahmen des Zweckes nach Abs. 1 können durch einfachen Beschluss der Gesellschafterversammlung aufgenommen werden.
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Sozialwesen
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