(1) Gegenstände der Gesellschaft sind die Eingliederung, Qualifizierung, Beschäftigung und Begleitung behinderter und/oder auf sonstige Weise benachteiligter sowie arbeitssuchender Menschen, wodurch eine ganzheitliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch berufliche Arbeit und/oder umweltschützendes Engagement ermöglicht werden soll. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Jugend- und Altenhilfte, der Bildung und Erziehung; einschließlich der Studentenhilfe, des Umweltschutzes, der Hilfe für Behinderte sowie der Unfallverhütung. (2) Zur Erreichung dieser Ziele betreibt die Gesellschaft auch ein Integrationsunternehmen, das der Beschäftigung von schwerbehinderten und arbeitslosen Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt dient, deren Eingliederung in eine sonstige Beschäftigung aufgrund von Art und Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt. Das Integrationsunternehmen bietet den behinderten und arbeitslosen Menschen Beschäftigung und arbeitsbegleitende Betreuung an, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sowie geeignete Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine Beschäftigung in einem Integrationsprojekt. (3) Der Gesellschaftszweck wird auch verwirklicht zum Beispiel durch (a) Gründung, Unterhaltung und Förderung von Integrationsunternehmen und -betrieben (z.B. einer Fahrrad Werkstatt, Umweltprojekten und eines Integrations-Bistros, in denen behinderte Menschen ausgebildet werden und Beschäftigung im Kontakt mit nicht-behinderten Menschen finden). (b) Durchführung sowie ideelle und materielle Förderung von Bildungs-Vorhaben auch zur Entwicklung innovativer Formen der Integration und Inklusion (z.B. durch Erteilung von Forschungsaufträgen, Forschungsprojekte, Seminare, Tagungen und Veröffentlichungen). (c) Organisation sowie ideelle und materielle Förderung von Veranstaltungen zur Arbeitsmarktintegration und Entwicklung lokaler Arbeits- und Versorgungskonzepte (z.B. durch Seminare, Kongresse, Tagungen, Anzeigen und Publikationen). (d) Auslobung von Preisen und Stipendien für wissenschaftliche und berufspraktische Leistungen, Studien und Arbeiten im Bereich von Integration und Inklusion. (e) Durchführung sowie ideelle und materielle Förderung von Umwelt-Vorhaben auch im Hinblick auf Integration und Inklusion (z. B. Aufforstungsprojekte). Die Förderung der genannten Zwecke schließt die Verbreitung der Ergebnisse der Förderung ein. Bestandteil des Zweckes ist auch die Beschäftigung von Arbeitnehmern und dienst- oder werkvertraglich tätigen Hilfspersonen, die zur Zweckerreichung in eigenen Projekten und Betrieben der Gesellschaft oder gemeinsamen Projekten und Betrieben mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Rahmen des Gesellschaftszweckes tätig sind. (4) Gegenstand des Unternehmens ist die Trägerschaft von Zweckbetrieben im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, insbesondere einer Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Beschäftigungseinrichtung in den Bereichen der Absätze 1 bis 3. (5) Die Gesellschaft darf ihre Geschäfte im In- und Ausland betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. (6) Die Gesellschaft kann neben der unmittelbaren Zweckerfüllung nach den Absätzen 1 bis 3 ihren Zweck auch dadurch verwirklichen, dass sie auch Mittel für andere steuerbegünstigte Körperschaften mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand sammelt und diesen für die Erfüllung dieser steuerbegünstigten Zwecke zuwendet. Die Gesellschaft ist insoweit eine Fördergesellschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO).
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Sozialwesen
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