1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung und der Jugendhilfe auf der Grundlage der allgemeinen Menschenkunde Rudolf Steiners (Waldorfpädagogik). 2. Gegenstand der Gesellschaft ist insbesondere der Betrieb zweier Kindertagesstätten in der Langstraße 45 und der Gärtnerstraße 15-17 in Mannheim. Diese sind Zweckbetriebe im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 3. Die Gesellschaft darf ihre Geschäfte im In- und Ausland betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. 4. Die Gesellschaft kann neben der unmittelbaren Zweckerfüllung nach den Ziffern 1 und 2 ihren Zweck auch dadurch verwirklichen, dass sie Mittel für andere steuerbegünstigte Körperschaften mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand sammelt und diesen für die Erfüllung dieser steuerbegünstigten Zwecke zuwendet. Die Gesellschaft ist eine Fördergesellschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung.
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