Förderung der Wissenschaft und Forschung, der Religion, der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des Umwelt- und Klimaschutzes, der Kunst und Kultur sowie mildtätiger Zwecke. Die Gesellschaft verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO) und ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der gemeinnützige Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Initiierung, Durchführung und finanzielle Förderung von a. Forschungsprojekten auf dem Gebiet der Naturwissenschaften und der Medizin sowie die Veröffentlichung von Ergebnissen, beispielsweise Projekte zur Therapie und Bekämpfung von Krankheiten und zur Vermeidung von Gesundheits- und Umweltschäden, Programme zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie Ideenwettbewerbe; b. Projekten zur Vermittlung eines christlichen Weltbildes, beispielsweise Kinderbibelwochenenden; c. Projekten zur Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, beispielsweise Nachhilfeunterricht, Nachmittagsbetreuung und Ferienfreizeiten; d. Projekten im Bereich der Altenhilfe, die beispielsweise eine Teilnahme an Veranstaltungen oder den Besuch von Einrichtungen ermöglichen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den kulturellen Bedürfnissen alter Menschen dienen; e. Bildungsprojekten, insbesondere für Kinder und Jugendliche im Bereich von Technik und Innovationen, beispielsweise Projekte zur Vorbereitung auf das Berufsleben, die Theorie und Praxis miteinander verbinden oder die Vergabe von Stipendien; f. Projekten zur Schaffung, Erhaltung und Verbesserung lebensgerechter Umweltbedingungen für Menschen, Tiere und Pflanzen, beispielsweise Maßnahmen zur Reinhaltung von Luft und Wasser; g. Projekten auf dem Gebiet der Kunst und Kultur, beispielsweise Konzerte, Musikschulen, Kunstausstellungen oder Preisverleihungen an Künstler. Der mildtätige Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch a. Initiierung, Durchführung und finanzielle Förderung von Hilfsprojekten für bedürftige Menschen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder ihrer finanziellen Situation auf die Hilfe anderer angewiesen sind, beispielsweise Straßenkinderprojekte oder Integrationsprojekte; b. die direkte finanzielle Unterstützung der unter a. genannten Personen.
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