Projekte im Bereich des Wohnungswesens und der Stadtentwicklung. Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Die Verwaltung beschränkt sich auf die sich im Eigentum der Gesellschaft oder der Stadt Ingelheim am Rhein, bzw. mit ihr verbundener Unternehmen befindlichen Objekte. Vom Gesellschaftsgegenstand umfasst sind im Bereich des Wohnungswesens und der Stadtentwicklung unter anderem auch Gemeinschaftsanlagen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und weitere Dienstleistungen mit Bezug zum Gesellschaftszweck. Die Preisbildung für die Vermietung/Verpachtung von Wohnungen und gewerblichen Flächen und für die Veräußerung von baulichen Anlagen und Grundstücken bzw. Grundstücksrechten, sowie für Dienstleistungen der Gesellschaft soll angemessen sein, d.h. unter Berücksichtigung einer Gesamtrentabilität des Unternehmens eine Kostendeckung einschließlich angemessener Verzinsung des Eigenkapitals sowie die Bildung ausreichender Rücklagen ermöglichen. Ferner, die städtebauliche und infrastrukturelle Entwicklung des Stadtgebeits der Stadt Ingelheim am Rhein. In diesem Rahmen entwickelt die Gesellschaft nach den bauleitplanerischen Vorgaben Maßnahmen und Projekte, deren Vorbereitung und zügige Durchführung im städtischen Interesse liegen. Die Gesellschaft kann mit dem Ziel einer sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Gestaltung und Modernisierung des Stadtzentrums und weiterer Einzelvorhaben im Stadtgebiet solche Projekte entwickeln, planen, bauen und vermarkten; im Einzelfall kann sie innerhalb des kommunalen Aufgabenbereichs Objekte bewirtschaften oder verwalten. Die Gesellschaft kann im Rahmen des Gesellschaftsgegenstands Eigentum erwerben, belasten und veräußern, Erbbaurechte vergeben sowie - innerhalb dieses Gesellschaftszwecks - Gesellschaften gründen oder andere Gesellschaften erwerben bzw. sich an ihnen beteiligen und solche Unternehmensbeteiligungen veräußern. Die Gesellschaft kann alle Dienstleistungen mit Bezug zum Gesellschaftszweck erbringen. Die Gesellschaft kann alle sonstigen Geschäfte vornehmen oder Aufgaben übernehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.
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