Ein Integrationsprojekt i.S.d. § 132 Abs. 1 SGB IX, das die Voraussetzungen für einen Zweckbetrieb i.S.d. § 68 Nr. 3c AO mit einer Beschäftigungsquote schwer behinderter Menschen i.S.d. § 132 Abs. 1 SGB IX von mindestens 40% erfüllt. Insofern ist die Aufnahme die Einrichtung, Bereitstellung und Unterhaltung von Arbeitsplätzen für schwer behinderter Menschen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf hierzu im Rahmen des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung weitere Zweckbetriebe oder wirtschaftliche Geschäftsbetriebe betreiben. Die Gesellschaft unterhält zu diesem Zweck Einrichtungen u.a. in den Bereichen Hotel und Gastronomie, Großküchen, Schulverpflegung, Gebäudereinigung und sonstige Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig und nützlich erscheinen, auch zur Aufnahme weiterer Geschäftszweige. Die Gesellschaft kann Betriebsstätten und Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen, soweit damit nicht ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb begründet wird.
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