Förderung der Altenhilfe gemäß § 52 (2) Nr.4 AO, sowie die Förderung der Hilfe für Behinderte gemäß § 52 (2) Nr. 10 AO. Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Betreuung und Unterstützung im Alltag von Senioren sowie Menschen mit geistigen oder körperlichen Einschränkungen durch die folgenden Maßnahmen: - Hilfe und Unterstützung im häuslichen Alltag durch das Erbringen von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie Einkäufe, Zubereiten von Mahlzeiten oder Reinigung der häuslichen Umgebung - Hilfe, Unterstützung und Begleitung außer Haus zu Arzt- oder Einkaufsfahrten - Angebote, die der gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegender dienen. (Angebote zur Entlastung von Pflegenden) gem. § 45 SGB XI Abs. 1 Punkt 2 - Betreuung dementiell erkrankter Personen zur Entlastung ihrer Pflegeperson, sowie Mobilisierung in Form von betreuten Spaziergängen und Motivation zur Teilnahme am Alltag. (Verhinderung sozialer Isolation).
Sonstige: Dienstleistungen & Service
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