"Förderung der Altenhilfe" gemäß § 52 (2) Nr. 4 AO, sowie die Förderung der Hilfe für Behinderte gemäß § 52 (2) Nr. 10 AO. Dieser Satzungszweck wird inbesondere verwirklicht durch die Betreuung und Unterstützung im Alltag von Senioren sowie Menschen mit geistigen oder körperlichen Einschränkungen durch die folgenden Maßnahmen: -Hilfe und Unterstützung im häuslichen Alltag durch das Erbringen von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie Einkäufe, Zubereiten von Mahlzeiten oder Reinigung der häuslichen Umgebung - Hilfe, Unterstützung und Begleitung außer Haus zu Arzt- oder Einkaufsfahrten - Zeitweise Unterstützung pflegender Angehöriger - Maßnahmen zur Betreuung und Gesundheitsvorsorge durch Mobilisierung.
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