1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a) der Bildung; b) des demokratischen Staatswesens; c) des bürgerlichen Engagements zugunsten der in dieser Satzung genannten steuerbegünstigten Zwecke; d) internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; e) des Umweltschutzes. 2) Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: a) staatsbürgerliche Bildung und Information von Bürgerinnen und Bürgern über politische Entscheidungsprozesse der Legislative, der Exekutive sowie der Judikative und anderer Akteure auf EU-Ebene insbesondere durch öffentliche Informationsveranstaltungen, Workshops, internetbasierte Bildungsformate (Webinars etc.) (Förderung der Bildung); b) die Erprobung von Nutzung und Entwicklung der Möglichkeiten des Internets als Medium für politische Diskussion und Beteiligung in der EU (Förderung des bürgerschaftlichen Engagements); c) die Organisation und Bereitstellung von Kampagnen und Instrumenten (Petitionen, E-Mail-Aktionen, Anzeigen usw.) zur politischen Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an politischen Entscheidungsprozessen in der EU und ihren Mitgliedsstaaten (Förderung des demokratischen Staatswesens); d) die Organisation von Begegnungen und Diskussionsveranstaltungen zwischen gewählten Parlamentsabgeordneten sowie Repräsentanten politischer Institutionen und interessierten Bürgern und Bürgerinnen in der EU und ihren Mitgliedsstaaten. Dies können Begegnungen im realen Raum oder auch virtuelle Diskussionen mit Hilfe des Internets sein (Förderung des demokratischen Staatswesens, Förderung des bürgerschaftlichen Engagements); e) Durchführung möglichst vieler der obigen Maßnahmen in mehreren Mitgliedsstaaten der EU gleichzeitig, um so Bürgerinnen und Bürgern aus der ganzen EU ihre Verbundenheit deutlich zu machen, Förderung der direkten Kommunikation zwischen Aktionsteilnehmern und -nehmerinnen aus verschiedenen europäischen Ländern (Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens). Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke auch durch die Förderungen anderer steuerbegünstigter Körperschaften im Inland, soweit sie die unter § 2 Absatz 1) genannten Zwecke verfolgen sowie anderer Einrichtungen im Ausland, soweit sie jeweils die unter § 2 Absatz 1 Buchstabe a), c) und d) genannten Zwecke verfolgen. Insoweit ist sie Fördergesellschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO.
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