Für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 3 StBerG insbesondere 1. Beratung und Vertretung in Steuersachen, 2. Aufstellung von Steuerbilanzen und deren steuerrechtliche Beurteilung, 3. Hilfeleistung bei der Erfüllung von Buchführungspflichten, die aufgrund von Steuergesetzen bestehen. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten (§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG) sind ausgeschlossen.
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