Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Jugendhilfe sowie die selbstlose Unterstützung der in § 53 AO bezeichneten Personen. Dieser Gegenstand wird verwirklicht durch a. Beratung, Förderung und Therapie von Kindern, Jugendlichen und deren Familien sowie Erwachsenen im Rahmen der i. Therapeutischen Leistungen nach dem SGB V, ii. Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII, iii. Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung nach dem SGB IX und iv. Eingliederungshilfe nach dem SGB XII. b. Angebote zur Unterstützung im Alltag nach §§ 45a bis 45d SGB XI c. Angebote in den Bereichen Betreuung (Assistenzleistungen), Wohnen (Ambulant betreutes Wohnen, begleitete Elternschaft), Beruf (Tagesförderung) und Pflege für Menschen mit Beeinträchtigung nach § 2 SGB IX d. Fort- und Weiterbildung von therapeutischen und pädagogischen Fachkräften sowie Quereinsteigern e. Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Inklusionsprozesses f. Förderung von Barrierefreiheit und Inklusion.
Sozialwesen
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