A) die Auslegung, Konstruktion, Projektierung, Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme von Anlagen und Anlagenteilen für kerntechnische Einrichtungen. b) die Durchführung von Inspektions-, Reparatur- und Überwachungsarbeiten einschließlich Bereitstellung zugehöriger Systeme und Werkzeuge für den Betrieb kerntechnischer Einrichtungen. c) die Erbringung allgemeiner Ingenieurdienstleistungen für kerntechnische und sonstige Einrichtungen. d) die Planung und Durchführung aller Arbeiten zur Stillegung und Entsorgung kerntechnischer Einrichtungen. e) die Aufbereitung radioaktiver Abfälle zur Entsorgung. f) die Durchführung von Planungs- und Beratungsaufträgen auf den unter a) bis e) genannten Aufgabengebieten. g) die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf den unter a) bis e) genannten Aufgabengebieten. h) der Erwerb von Beteiligungen an Gesellschaften mit den Aufgaben Durchführung von Lieferungen und Leistungen für kerntechnische Einrichtungen.
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Messtechnik und Regelungstechnik
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