Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums als Einrichtung der Wohlfahrtspflege im Sinne des § 66 Abgabenordnung. Dabei handelt es sich um eine fachübergrefende ärztlich geleitete Einrichtung im Sinne des § 95 SGB V, in der Ärzte, die in das Arztregister nach § 95 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des SGB V eingetragen sind, als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind. Das Unternehmen nimmt damit an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung und Unterstützung des öffentlichen Gesundheitswesens i.S.v. § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO im Bereich des Wohlfahrtswesens i.S.v. § 52 Abs. 2 Nr. 9 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb des Medizinischen Versorgungszentrums, durch die Pflege, die Betreuung und die Aufnahme von mindestens 2/3 an hilfsbedürftigen Personen i.S.d. §§ 53, 66 AO sowie durch Kooperationen mit anderen steuerbegünstigten Einrichtungen und/oder Personen im Gesundheitswesen, soweit diese ebenfalls diesen Zweck verfolgen.
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Gesundheitswesen
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