1.Gegenstand des Unternehmens ist ausschließlich der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen. 2.Die in vorstehender Ziffer 1 genannten drei Gegenstände (Erwerb, Verwaltung und Veräußerung) stehen als solche selbstständig nebeneinander. Insbesondere zwischen den zwei Gegenständen "Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen" und "Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen" besteht kein Über- oder Unterordnungsverhältnis. Entsprechend hatte und hat die Gesellschaft auch nicht den Hauptzweck, ihren Gesellschaftern durch Veräußerung ihrer Tochterunternehmen oder verbunden Unternehmen eine Rendite zu verschaffen. 3.Die Gesellschaft verfolgt beim Halten von Unternehmensbeteiligungen die Geschäftsstrategie, den langfristigen Wert ihrer Tochterunternehmen, verbundenen Unternehmen oder Beteiligungen zu fördern. 4.Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. 5.Anerkennungspflichtige Tätigkeiten oder unzulässige Geschäfte nach dem Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften werden nicht ausgeübt.
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