(1) Bereitstellung und Entwicklung von Infrastruktur als öffentliche Aufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge im Kreis Rendsburg-Eckernförde, um die wirtschaftliche Struktur im Kreis Rendsburg-Eckernförde zu verbessern. Diese Bereitstellung und Entwicklung erfolgt insbesondere durch: a) Betrieb des Kreishafens, b) Beschaffung, Bereitstellung, Erschließung und Vermarktung von bebauten und unbebauten Industrie- und Gewerbegebieten. (2) Die Gesellschaft kann sich an anderen Gesellschaften mit dem Ziel beteiligen, die Infrastruktur und Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Rendsburg-Eckernförde im Kreisgebiet, aber auch darüber hinaus in der Kiel Region oder in der Metropolregion Hamburg, zu stärken. Die Gesellschaft kann gegen Entgelt erlaubnisfreie administrative, finanzielle und kaufmännische Dienstleistungen gegenüber ihren Tochtergesellschaften und gegenüber Dritten erbringen. (3) Die Gesellschaft nimmt die wirtschaftlichen Interessen des Kreises Rendsburg- Eckernförde wahr. Soweit ihr zu diesem Gesellschaftszweck Beteiligungen des Kreises übertragen werden, darf die Gesellschaft nur mit Zustimmung des Kreises tätig werden.
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