1. Die Gesellschaft mit der Firma why not Integration gGmbH und Sitz in Hamburg verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge sowie die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens gemäß § 52 Absatz 2 Nr. 10 und 13 der Abgabeordnung. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) Organisation von Begegnungen von Einheimischen sowie Flüchtlingen, Migranten und Menschen mit Migrationshintergrund und Unterhaltung eines Begegnungsortes zu diesem Zweck durch das Personal der Gesellschaft. Das Personal besteht dabei aus im kulturellen Austausch erfahrenen Personen, die den Dialog zwischen den Anwesenden fördern und das Verständnis für die jeweilige Position der anderen Seite erarbeiten wollen. So sollen im ungezwungenen Miteinander kulturelle Brücken geschlagen und Vorurteile abgebaut werden. Dies soll es Flüchtlingen auch ermöglichen, schneller Kontakt zu Einheimischen zu finden und sich besser zu integrieren. Im Rahmen der Arbeit mit Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund soll auch besonders die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gefördert werden. b) Die Gesellschaft wird außerdem Veranstaltungen organisieren, die den kulturellen Austausch fördern. Die Veranstaltungen werden vom Personal der Gesellschaft begleitet. Dabei geht es insbesondere darum, das jeweilige kulturelle Angebot ineressierten Einheimischen aber auch anderen Flüchtlingen und Migranten nahezubringen, z.B. in Form von Konzerten, Straßenfesten o.ä. c) Bildungsangebote für Flüchtlinge und Migranten einerseits aber auch für interessierte Einheimische andererseits, die in Form von Seminaren, Vorträgen, Symposien, Workshops etc. das Thema Integration, Diversität und politische Partizipation fördern. Die Gesellschaft bzw deren Personal übernimmt dabei die Organisation - insbesondere auch die Gewinnung von Personen mit den erforderlichen Kenntnissen, soweit das Personal der Gesellschaft nicht über solche Kenntnisse verfügt und Angebote selbst abdecken kann. d) Unterstützung von Flüchtlings- und Migrantenselbstorganisationen, Initativen und Freiwilligen durch Beratung seitens des Personals der Gesellschaft, die Bereitstellung von Räumlichkeiten durch die Gesellschaft und Vermittlung von Räumlichkeiten durch das Personal der Gesellschaft sowie die Zurverfügungstellung der Netzwerke der Gesellschaft bzw. ihres Personals. Dies soll es weiteren Initativen ermöglichen, den Punkten a) bis c) vergleichbare Angebote aufzubauen mit einer entsprechenden Multiplikatorfunktion. e) Förderung von Projekten, die im Ausland stattfinden, insbesondere Unterstützung der Jugend- und Kinderarbeit mit geldwerten Mitteln und Maßnahmen zur Weiterbildung und Völkerverständigung gemäß dem Satzungszweck.
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