1. Die Planung von Windparks mit Bürgerbeteiligung bis zur Genehmigung der Flächennutzungspläne einschließlich Abschluss aller erforderlichen Nutzungsverträge, die Entwicklung von Betreiberkonzepten zur Errichtung und zum Betrieb der vorgenannten Anlagen auf den in den Gemeinden Hasborn, Niederöfflingen, Niederscheidweiler und Oberscheidweiler möglichen Sondernutzungsflächen; 2. der Abschluss oder die Übernahme von Pachtverträgen für die Errichtung und den Betrieb der Windenergieanlagen und anderer regenerativer Erzeugungsanlagen sowie der Flächen für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen; 3. die Regelung der Beteiligungsrechte der Bürger an der neu zu gründenden Betreibergesellschaft.
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